Das milde Frühlingswetter macht Lust auf Bewegung an der frischen Luft und viele sportliche Hundehalter möchten dies gemeinsam mit dem Hund ausleben kann. Viele wissen aber gar nicht, dass das Mitführen von Hunden am Fahrrad in Österreich verboten ist.
Was wir Menschen als wohltuende Auslastung empfinden, kann für den Hund enormen Stress bedeuten und im schlimmsten Fall sogar zu (lebens-) bedrohlichen Situationen führen, in denen nicht nur das Tier selbst, sondern auch andere VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet werden.
sagt Eva Persy, Leiterin der Wiener Tierschutzombudsstelle.
Straßenverkehrsordnung: Hund am Fahrrad
- Das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, ist verboten (Straßenverkehrsordnung § 99 Abs 3 lit f).
- Das gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugängig sind.
- Übertretungen können mit Geldstrafen bis zu 726 Euro bestraft werden.
Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel. Für die meisten Hunde ist diese Art der Bewegung ungeeignet oder sogar schädlich. Letzteres gilt in jedem Fall für Welpen, Junghunde und Senioren sowie übergewichtige, kurzbeinige, kurznasige oder schwer gebaute Tiere. Und auch bei von Alter, Rasse und Körperbau her vermeintlich „geeigneten“ Hunden gilt: „Durch die schnelle Fortbewegung „fliegt“ die Landschaft und alles, was sich sonst noch bewegt, am Hund vorbei. Da der Hund keine Möglichkeit hat, sich in Ruhe mit den Reizen auseinanderzusetzen, kommt es zu Reizüberflutung, geistiger Überforderung und Stress.
so Eva Persy. Wer seinen besten Freund dennoch am Radausflug mitnehmen möchte, für den können Hunde-Fahrradanhänger oder spezielle Hunde-Transportkörbe eine Alternative sein. Das Tier muss jedoch zunächst langsam an das ruhige Sitzen in Korb oder Anhänger gewöhnt werden. Und auch Frauerl oder Herrl sollten das Fahren mit Hunden üben, um ein Hoppeln über Straßenkanten oder ein Falscheinschätzen des Radius zu vermeiden.
Schreibe einen Kommentar