Jedes Fahrrad, welches im Straßenverkehr benutzt wird, muss Mindestkriterien aufweisen, um der Fahrradverordnung zu entsprechen. Fahrräder (und Mountainbikes) dürfen nur mit der richtigen Fahrrad-Ausrüstung verkauft werden. Damit du diese selbst überprüfen kannst, haben wir die wichtigen Punkte beim Fahrradcheck auf einem Blick zusammen gefasst.
Fahrrad Bremsen
Es werden zwei voneinander unabhängige wirkende Bremsen benötigt.
Scheinwerfer und Rücklicht
Neben mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfern und Rücklückt dürfen Fahrrad-Scheinwerfer und Rücklicht auch aufsteckbar sowie batteriebetrieben sein. Das Rücklicht darf auch ein Blinklicht sein. Fahrrad-Scheinwerfer und Fahrrad-Rücklichter, die am Körper getragen werden, sind nicht zulässig!
Rückstrahler und Reflektoren
Rückstrahlen müssen am Fahrrad nach Vorne weiß und nach Hinten rot reflektieren. Die Rückstrahler dürfen auch im Schweinwerfer oder dem Rücklicht integriert sein.
Seitliche Rückstrahler müssen gelb refklektieren. Weiß oder Gelb bei reflektierenden Reifen. Rückstrahlern an den Pedalen reflektieren gelb.
Fahrradklingel
Eine funktionierende Klingel, Glocke, Hupe oder ähnliches ist notwendig.
Fahrradverordnung in Österreich
Bei Tageslicht und guter Sicht müssen Scheinwerfer und Rücklicht nicht mitgeführt werden. Alle anderen der oben angeführten Ausrüstungsgegenstände müssen aber immer am Fahrrad angebracht sein – dies gilt auch für die Rückstrahler. Sind die Rückstrahler in Scheinwerfer oder Rücklicht integriert, müssen letztere auch tagsüber mitgeführt werden. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen Fahrrad-Scheinwerfer und Rücklicht am Fahrrad angebracht sein und es ist mit Licht zu fahren. Dies gilt auch für Mountainbikes. Eine Ausnahme gibt es für Rennräder (diese haben ein maximales Gewicht von 12 Kilogramm, Rennlenker, äußerer Felgendurchmesser weißt mindestens 630 Millimeter auf, äußere Felgenbreite maximal 23 Millimeter). Diese dürfen – abgesehen von den Bremsen – ohne Sicherheitsausrüstung verkauft und bei Tageslicht und guter Sicht auch ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie